Die Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen bei Staubildung wurde im Jänner 2012 eingeführt.
Dies betrifft Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen – also überall, wo die Autobahnvignette benötigt wird.
Rettung, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind durch die Rettungsgasse um bis zu vier Minuten schneller vor Ort, die Überlebenschancen von Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent.
Die Rettungsgasse ist der erste Schritt zur Ersten Hilfe.
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen, bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Staubildung, fahren alle Fahrzeuge auf der linken Spur möglichst weit nach links und ordnen sich parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein. Alle anderen Verkehrsteilnehmer weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus – auch der Pannenstreifen soll dabei mitbenützt werden. Achten Sie dabei auch auf den Sicherheitsabstand – dieser ist wichtig, um die Fahrzeuge bei Bedarf noch manövrieren zu können. Dadurch entsteht in der Mitte die sogenannte Rettungsgasse, die zumindest 3,5 Meter breit sein sollte.
Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.
Die neue Regelung gilt übrigens ausdrücklich auch für Motorräder: Diese dürfen die Rettungsgasse ebenfalls nicht befahren. Sollten die vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse noch nicht gebildet haben, fangen Sie damit an und motivieren Sie so den Folgeverkehr - der Wille, eine Rettungsgasse zu bilden, kann nicht geahndet werden.
Quelle: ASFINAG
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