Winterausrüstungspflicht

Winterausrüstungspflicht für Personen- und leichte Lastkraftwagen

 

Für Pkw, sowie Pkw mit Anhänger und für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein) gilt eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht!

 

Winterreifen:

Bei winterlicher Fahrbahn (Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) müssen an allen Rädern des Fahrzeuges Winterreifen angebracht sein.

Sie sollten daher regelmäßig die Wetterberichte verfolgen. Straßennässe kann beim Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt auch die Winterreifenpflicht.

Sommerreifen mit Schneeketten:

Als Alternative zu den Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei der Antriebsräder montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straßen fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sind.

Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren.

Wer auf seinem Auto Sommerreifen hat, sollte bei längeren Fahrten auf alle Fälle Schneeketten griffbereit im Kofferraum mitführen.

 

Strafen bei Verstoß:

Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert eine Strafe von € 35,- bis € 5.000,-, je nach Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

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